Herzlich willkommen!
Kirche soll für Heranwachsende ein geschützter Raum sein, in dem sie sich sicher fühlen und sich gesund entwickeln können. Dafür setzen wir uns im Erzbistum Köln ein!
Aktuelles
Referenten-Ausbildung - Neue Termine Aufgrund des großen Interesses an der Referenten-Ausbildung, bieten ab Juni 2012 zusätzliche Kurse an!
Podiumsdiskussion zum Kinder- und Jugendschutz bei der KJG Diözesan-Konferenz
Altenberg. Bei ihrer Jahreskonferenz in Altenberg bearbeiteten die Delegierten der Katholischen jungen Gemeinde (KjG) im Erzbistum Köln unterschiedliche Anträge und diskutierten über diverse Facetten der Verbandsarbeit. Ein Aspekt zog sich dabei wie ein roter Faden durch alle Anträge: Kinder und Jugendliche brauchen einen Raum, den sie selbst gestalten können. Dabei brauchen sie Schutz und Unterstützung.
Schon das Jahr 2011 stand für die KjG im Zeichen der Prävention sexuellen Missbrauchs – das Erzbistum Köln verpflichtete im vergangenen Jahr alle Jugendverbände, das Thema in die Ausbildung ehrenamtlicher LeiterInnen zu integrieren. Nach einem knappen Jahr der Schulungstätigkeit konnte die KjG bei der Diözesankonferenz eine erste Bilanz ziehen – und in einem Studienteil Experten zu Wort kommen lassen. Ein Netzwerk aus Fachleuten rund um die Prävention sexualisierter Gewalt gaben den jungen Delegierten praxistaugliche Tipps für eine Kultur der Achtsamkeit und der Wachsamkeit an die Hand. Oliver Vogt, Präventionsbeauftragter des Erzbistums lobte sogar: „Die KjG ist meines Wissens der erste Verband, der sich so intensiv mit dem Thema beschäftigt. Sie sollten genau da weiter machen, womit sie angefangen haben.“
Entnommen aus der Pressemitteilung der Katholischen Jungen Gemeinde, Diözesanverband Köln
Fachtagung zum neuen Bundeskinderschutzgesetz hat am 27. März 2012 stattgefunden
Köln. Mit annähernd 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den unterschiedlichsten Bereichen und Tätigkeitsfeldern der Katholischen Kirche im Erzbistum Köln hat am 27.03.2012 der Fachtag zum Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) stattgefunden. Das Gesetz wurde am 01.01.2012 in Kraft gesetzt. Die Hauptreferentin des Fachtages, Frau Bettina Locklair (Katholisches Büro, Berlin) stellte die wichtigsten Eckpunkte des neuen Gesetzes vor. Einer der bedeutsamsten Punkte des neuen BKiSchG ist die Vernetzung der verschiedenen Dienste zum Schutz von Kindern.
Im Anschluss an den Vortag von Frau Locklair konnten die Teilnehmenden, im Rahmen eines Podiumsgesprächs mit Frau Bettina Locklair und Herrn Oliver Vogt (Präventionsbeauftragter des Erzbistum Köln), ihre Fragen rund um das Thema Prävention und das neue BKiSchG stellen. Die Diskussion um den Umgang mit den erweiterten Führungszeugnissen nahm hierbei den größten Raum ein. Gerade die Frage, ob die gesetzliche Reglung dazu führen wird, dass zukünftig auch von ehrenamtlich tätigen Personen ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss, wurde kontrovers diskutiert.
In der jetzt anstehenden Umsetzung des Gesetzes durch die örtlichen Jugendhilfeträger und die damit einhergehenden Anforderungen an die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, wird sich die Wirksamkeit des BKiSchG im Schutz für Kinder und Jugendliche erweisen, meinen Locklair und Vogt. Sie sind sich einig, dass noch vieles in der Umsetzung zu klären und zwischen den verschiedenen Akteuren vereinbart werden muss. Hierbei rät Oliver Vogt den freien Trägern dazu, keine voreiligen Vereinbarungen mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu treffen, sondern abzuwarten, damit möglichst einheitliche Vereinbarungen abgeschlossen werden können.
Die Tagung hat für die Teilnehmenden einen ersten, wichtigen Einblick in das neue Gesetz eröffnet und aufgezeigt, welche Anforderungen für das eigene Handeln der Träger in der Zukunft umzusetzen sind. Eine sichtlich zufriedene Teilnehmerin äußerte sich wie folgt: „Ich bin sicherer und beruhigter, dass es durch das Gesetz mehr Klarheit in Bezug auf meine zukünftige Aufgabe der ‚insoweit erfahrenen Fachkraft‘ gibt.“
Multiplikatoren-Schulung
Mit dieser Qualifizierung werden Mitarbeiter/innen im pastoralen Dienst und langjährige ehrenamtlich Tätige befähigt, die in den Kirchengemeinden bzw. im Seelsorgebereich tätigen Mitarbeiter/innen und ehrenamtlich Tätigen über die verschiedenen Formen von Kindeswohlgefährdung und speziell über sexualisierte Gewalt gegen Heranwachsende zu informieren. Desweiteren können Sie Interventionsempfehlungen für konkrete Verdachtsfälle sowie präventive Maßnahmen vermitteln.
Ausführungsbestimmungen zu den in der Präventionsordnung verankerten Schulungen zum 01.01.2012 in Kraft getreten
Die von Generalvikar Schwaderlapp in Kraft gesetzten „Ausführungsbestimmungen zu den §§ 5 bis 10 der Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Min-derjährigen im Erzbistum Köln“ geben detaillierte Informationen zu den Zielen & Inhalten der Schulungen zum Kinder- und Jugendschutz. Desweiteren benennen diese Bestimmungen die einzelnen Personengruppen der Mitarbeiter/innen und ehrenamtlich Tätigen und definieren den Umfang der Schulungen für diese Zielgruppen.
Präventionsordnung der NRW-Bistümer Mit der am 1. April 2011 in Kraft getretenen „Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen“ (Präventionsordnung) haben sich die (Erz-)Bischöfe der in Nordrhein-Westfalen gelegenen (Erz-)Bistümer auf gemeinsame Anforderungen und Vorgaben zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt verständigt.
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