Erzbistum Köln  |  Abteilung Jugendseelsorge     

JugendLeiterCard (JuLeiCa)

Beantragung der JuLeiCa
Wenn ihr an der kompletten Minileiterschulung oder einer Gruppenleiterschulung teilgenommen habt sowie die Teilnahme an einem 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen könnt (der nicht länger als 2 Jahre her ist), habt ihr die Möglichkeit, eine JugendLeiterCard zu beantragen. Diese legitimiert euch als ausgebildete/n Gruppenleiter/-in und verschafft euch sogar Vergünstigungen.

Achtung: Die JuLeiCa kann nur noch online beantragt werden. Hier geht´s zum Online-Antrag.

Alles Weitere rund um die JuLeiCa sowie die Hinweise, wo ihr überall Vergünstigungen erhaltet, findet ihr hier

Zur Verlängerung der JuLeiCa
Nach dem Ausstellungsdatum ist die JuLeiCa nur 2 Jahre gültig. Um eine Verlängerung beantragen zu können, müsst ihr an einer 2-tägigen Auffrisch-Schulung teilnehmen. 
Für aktuelle Kursangebote klickt auf die Seite Ministranten im Erzbistum Köln oder wendet euch an patrizia.cippa@kja.de
 

Städischer Zuschuss der Stadt Wuppertal

Für Ferienfreizeiten und Fahrten können über die Stadt Wuppertal Zuschüsse beantragt werden.
Es können nur Teilnehmer/-innen bezuschusst werden, die in Wuppertal wohnen.

Die Anträge findet ihr auf der Seite des Jugendringes Wuppertal unter "Downloads".

Anträge für die städtischen Zuschüsse für Jugendliche aus Solingen und Remscheid bekommt ihr in unserer Katholischen Jugendfachstelle Wuppertal.
 

Kirchlicher Jugendplan (KJP)

Für bestimmte Veranstaltungen könnt ihr Zuschussmöglichkeiten über den Kirchlichen Jugendplan beantragen.


Was unter welchen Voraussetzungen bezuschusst wird, könnt ihr in den Richtlinien nachlesen.
Und damit ihr einen Zuschuss beantragen könnt, ist hier das entsprechende Antragsformular.
 

Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen

Auch über den Kinder- und Jugendförderplan können Zuschüsse beantragt werden.
Die Richtlinien und Antragsformulare findet ihr hier

Wichtig: Für einige Bildungsveranstaltungen, für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und für Wochenendfreizeiten gibt es - wie bei Ferienfreizeiten schön länger-  ein Anmeldeverfahren.

Dafür gelten folgende Stichtage:

Für Maßnahmen, die in den Monaten Januar bis April stattfinden, ist der 30. November des Vorjahres  der letzte mögliche Anmeldetag.

Für Maßnahmen, die in den Monaten Mai bis August stattfinden, ist der 31. März des gleichen Jahres der letzte mögliche Anmeldetag.

Für Maßnahmen, die in den Monaten September bis Dezember stattfinden, ist der 31. Juli des gleichens Jahres der letzte mögliche Anmeldetag.

Anmelden könnt ihr die Veranstaltungen über das Veranstaltungsvoranmeldung-Formular oder direkt als Onlineanmeldung auf der Homepage des BDKJ Diözesanverband Köln.

Ganz wichtig ist auch die fristgerechte Abrechnung innerhalb von 6 Wochen!


 

Aktuelles

Kindes- und Jugendschutz
Qualifizierungen von ReferentInnen und MultiplikatorInnen in 2013

JuLeiCa
Vergünstigungen und Informationen für Inhaber der JugendLeiterCard

Sommerferien
Aktionen und Fahrten von katholischen Anbieter aus der Region

LEIBhaftig
Eine Ausstellung für Jugendliche vom 14.05. - 02.06. in Wuppertal

Jugendfestival
vom 07.-09.06. beim Eucharistischen Kongress in Köln

 
 
 
Zum Seitenanfang Seite weiterempfehlen Druckversion Kontakt  Barrierefrei  Impressum