Beantragung der JuLeiCa
Wenn ihr an der kompletten Minileiterschulung oder einer Gruppenleiterschulung
teilgenommen habt sowie die Teilnahme an einem 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen könnt (der
nicht länger als 2 Jahre her ist), habt ihr die Möglichkeit, eine JugendLeiterCard zu beantragen.
Diese legitimiert euch als ausgebildete/n Gruppenleiter/-in und verschafft euch sogar
Vergünstigungen.
Achtung: Die JuLeiCa kann nur noch online beantragt werden. Hier geht´s zum
Online-Antrag.
Alles Weitere rund um die JuLeiCa sowie die Hinweise, wo ihr überall Vergünstigungen
erhaltet, findet ihr
hier
Zur Verlängerung der JuLeiCa
Nach dem Ausstellungsdatum ist die JuLeiCa nur 2 Jahre gültig. Um eine Verlängerung
beantragen zu können, müsst ihr an einer 2-tägigen Auffrisch-Schulung teilnehmen.
Für aktuelle Kursangebote klickt auf die Seite
Ministranten im Erzbistum Köln oder
wendet euch an
patrizia.cippa@kja.de
Städischer Zuschuss der Stadt Wuppertal
Für
Ferienfreizeiten und Fahrten können über die
Stadt Wuppertal Zuschüsse beantragt werden.
Es können nur Teilnehmer/-innen bezuschusst werden, die in Wuppertal wohnen.
Anträge für die städtischen Zuschüsse für Jugendliche aus
Solingen und
Remscheid bekommt ihr in unserer Katholischen Jugendfachstelle Wuppertal.
Kirchlicher Jugendplan (KJP)
Für bestimmte Veranstaltungen könnt ihr Zuschussmöglichkeiten über den
Kirchlichen Jugendplan beantragen.
Was unter welchen Voraussetzungen bezuschusst wird, könnt ihr in den
Richtlinien
nachlesen.
Und damit ihr einen Zuschuss beantragen könnt, ist hier das entsprechende
Antragsformular.
Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen
Auch über den
Kinder- und Jugendförderplan können Zuschüsse beantragt werden.
Die Richtlinien und Antragsformulare findet ihr
hier
Wichtig: Für einige Bildungsveranstaltungen, für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und für
Wochenendfreizeiten gibt es - wie bei Ferienfreizeiten schön länger- ein
Anmeldeverfahren.
Dafür gelten folgende
Stichtage:
Für Maßnahmen, die in den Monaten
Januar bis April stattfinden, ist der
30. November des Vorjahres der letzte mögliche Anmeldetag.
Für Maßnahmen, die in den Monaten
Mai bis August stattfinden, ist der
31. März des gleichen Jahres der letzte mögliche Anmeldetag.
Für Maßnahmen, die in den Monaten
September bis Dezember stattfinden, ist der
31. Juli des gleichens Jahres der letzte mögliche Anmeldetag.
Anmelden könnt ihr die Veranstaltungen über das
Veranstaltungsvoranmeldung-Formular oder direkt als Onlineanmeldung auf der Homepage des
BDKJ Diözesanverband Köln.
Ganz wichtig ist auch die fristgerechte
Abrechnung innerhalb von 6 Wochen!