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Zuschüsse

Ohne Moos nix losDie Kinder- und Jugendarbeit ist gekennzeichnet davon, dass sie sich in der Regel nicht selber trägt oder Gewinne abwirft. Kinder und Jugendliche verfügen oftmals nicht über soviel Bares, dass sie sich in dem Maße an den Kosten einer Veranstaltung beteiligen können, wie es z.B. für die Finanzierung einer GruppenleiterInnenkurses oder einer Ferienfreizeit nötig wäre. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber nach dem KJHG (Kinder und Jugendhilfegesetz) die Kommunen verpflichtet, Jugendarbeit im angemessenen Rahmen zu fördern.

Für die Region Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis und Leverkusen haben wir die Arbeitshilfe "Ohne Moos nix los" entwickelt. Diese können Sie unten herunterladen.

 

Ansprechpartnerin

Ute Schwenk
02202/93622-10
ute.schwenk@kja.de

Arbeitshilfe 

Downloads
  • Arbeitshilfe für Zuschussfragen:
    "Ohne Moos nix los" Download
 

  

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