Ende November 2017 hat die GEMA begonnen, die Verträge mit dem bisherigen Tarif WR-OJKE zu kündigen. Das Kündigungsdatum hängt davon ab, wann der Vertrag erstmalig im Jahresverlauf abgeschlossen wurde. Gleichzeitig wird dem Träger/der Einrichtung ein Vertrag mit dem neuen Tarif WR-KJA, angeboten werden.
Zum Kreis der Begünstigten gehören Mitglieder der LAG Kath. Offene Kinder- und Jugendarbeit. Diese sind berechtigt, den Tarif zu nutzen und einen entsprechendenn Lizenzvertrag abzuschließen, da die LAG über den Landesverband AGOT NRW e.V. der BAG direkt angeschlossen ist.
Der Kündigung wird ein Fragebogen zur Musiknutzung beigefügt, der für den Anschlussvertrag zum neuen Tarif eine große Bedeutung hat. Die Antworten in diesem Fragebogen bilden die Grundlage für das neue Vertragsangebot der GEMA. Diese Angaben sind daher sorgfältig vorzunehmen. Daraus ergibt sich auch die Höhe der zukünftigen Zahlungen an die GEMA.
Die GEMA ist vertraglich verpflichtet, nur den Mitgliedern der BAG die Vergünstigungen nach dem Gesamtvertrag zu gewähren. Somit muss eine Mitgliedsbestätigung der LAG Kath. OKJA vorgelegt werden. Diese Mitgliederbestätigung erhalten Sie bei der Landesstelle der LAG Kath. OKJA NRW auf Nachfrage.
Der neue Vertrag für die Einrichtung oder den Träger beginnt nach Unterzeichnung, ab dem Ablauftermin des gekündigten bisherigen Vertrages, frühestens ab dem 01.01.2018.