Projektanträge zum Kinder- und Jugendförderplan NRW kann man bis zum 10. Januar 2019 beim Landesjugendamt Rheinland stellen. Der Kinder- und Jugendförderplan mit der Laufzeit von 2018 – 2022 ist neu geordnet worden und enthält geänderte Förderpositionen. Dies hat zur Folge, dass auch das Antragswesen, sowie die Beurteilungs- und Förderrichtlinien angepasst werden mussten.
Die gültigen Antragsformulare für das Jahr 2019 sind online veröffentlicht. Die Landesjugendämter weisen darauf hin, dass nur die neuen Antragsvordrucke (Muster 1 und Anlage 1) für die Antragsstellung verwendet werden dürfen, die sie unter den folgenden Links finden: